Die Folgen für die Mieter_innen sind die Versuche der Eigentümer, Hindernisse bei der Renditeerzielung zu beseitigen. So sind Eigenbedarfskündigungen auch ein Mittel der Vertreibung besonders von Bestandsmietern, die seit Jahren in dem Mietverhältnis stehen. Hierzu werden alle nahen Verwandten der Eigentümer herangezogen, um – natürlich bei den guten Wohnungen im Immobilienbesitz – neue Miet- und Eigentumsverhältnisse zu erzwingen. Eine andere Variante ist aber auch die bloße Verkündigung von Modernisierungen mit zu erwartenden enormen Mietsteigerungen. Hier im Graefekiez gibt es hiervor ein Hindernis im Milieuschutz, so dass die Eigentümer der Häuser vielfach nur etwas vortäuschen, was aufgeklärte Mieter_innen leicht durchschauen und als bloße Luftschlösser erkennen. Ist denn die Verwertungskette abgeschlossen, wird das Haus veräußert bzw. in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Nicht immer wohnt in den Eigentumswohnungen der Besitzer, oft ist der Eigentümer am Ende der Verwertungskette und versucht nun sein teuer erworbenes Eigentum mit Mietsteigerungen zu vermieten. Bei Häusern, in denen diese Umwandlung schon geschehen ist, zerfällt für Mieter_innen oft der Bezug zum Haus durch häufige Neuvermietung, also Wechsel von Mietverhältnissen und der soziale Zusammenhalt zerbricht. So werden in diesen Häusern die Wohnungen von den einzelnen Eigentümern vergeben. Ein Neumieter hat es also hier nicht mit einer oft bestehenden einzigen Hausverwaltung zu tun, sondern mit den jeweiligen Eigentümern der Wohnungen im Haus.
Es gibt die Idee, ein Bürger_innen-Begehren im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zum Thema "Steigende Mieten stoppen!" durchzuführen. Wir haben mal einen Entwurf für ein paar Forderungen gemacht (siehe unten) und möchten Euch herzlich zu einem ersten Treffen zur weiteren Diskussion einladen:
Wie sich wohl auf den ersten Blick ersehen lässt, gehen doch manche der Forderungen weit über das hinaus, was eigentlich formalrechtlich auf Bezirksebene möglich wäre. Aber das soll uns ja nicht stören, wir finden unsere Forderungen wichtiger als die formalrechtlichen Bestimmungen.
Aus dem Entwurf der Forderungen geht auch schon hervor, dass das eventuelle Bürger_innen-Begehren vor allem auch politischen Charakter haben soll. Wir würden es dem Bezirk formal einreichen zur Prüfung - und wenn die sagen, das geht so nicht, machen wir es trotzdem. Gleichzeitig haben wir damit vielleicht die Möglichkeit, viele Menschen zu erreichen und zu unseren anderen Aktivitäten einzuladen.
Gleichzeitig könnte ein solches Begehren auch dazu führen, dass wir uns nochmal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg besser vernetzen. Und passt natürlich auch gut in den Kontext der Wahlen im nächsten Herbst.
Da es sich um ein sehr politisches Anliegen handelt, ist ziemlich sicher davon auszugehen, dass es niemals zu ernsthaften Verhandlungen mit dem Bezirk über die Umsetzung unserer Forderungen kommen wird, sondern dass es an uns, den Bewohnerinnen und Bewohnern, liegt, diese Forderungen selbst umzusetzen. Wer also mit dem Gedanken spielt, seine oder ihre persönliche Profilierung mit Hinblick auf mögliche Verhandlungen mit dem Bezirk etc. zu stärken, sollte gut überlegen, ob das für ihn oder sie die richtige Sache ist! Ebensowenig dürften Menschen zufrieden sein, die denken, dass wir immer nur die Forderungen stellen sollen, die von einer jeweiligen politischen Instanz in einem gegebenen Moment auch direkt umzusetzen sind.
Wenn aber viele von denen, die Lust haben, auf gleichberechtigter, demokratischer Ebene bei Berücksichtigung der vorhandenen Verschiedenenheiten gemeinsam einen weiteren Baustein einer grösseren Kampagne gegen die steigende Mieten auf den Weg zu bringen, den Weg zum Treffen am 8.12. im Bethanien finden würden, wäre das toll! Wer gerne auf dem Laufenden bleiben möchte, aber zu diesem Termin nicht kann, möge uns eine kurze E-Mail an kreuzberg-info AT riseup PUNKT net schicken.
Hier also ein Entwurf für Forderungen eines Bürger_innen-Begehrens (getestet auf dem Kiezspaziergang am 31.10. im Reiche-Kiez):
Gemäss § 45 Bezirksverwaltungs-Gesetz wird ein Bürger_innen-Begehren im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain durchgeführt.
Hiermit erkläre ich meine Zustimmung zu folgenden Forderungen:
Um langfristige Lösungen gegen steigende Mieten und die Verdrängung von Menschen mit geringen Einkommen zu entwickeln, tritt in Friedrichshain-Kreuzberg für einen Zeitraum von 5 Jahren ein allgemeines Verbot von Mieterhöhungen in Kraft. Dieses Verbot betrifft sowohl bestehende als auch neu abzuschliessende Mietverträge.
Alle Haus- und Immobilien-Besitzer_innen werden verpflichtet, ihre Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben innerhalb eines Jahres vollständig offenzulegen. Insbesondere sind sie verpflichtet, offenzulegen, wie viel Profit sie in den vergangenen Jahren durch Immobilien-Besitz in Kreuzberg-Friedrichshain erwirtschaftet haben.
Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wird untersagt.
Eine weitere Privatisierung von noch in öffentlicher Hand befindlichen Gebäuden oder Flächen findet nicht statt.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden weitere unabhängige Beratungsstellen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor den Zumutungen der Hausbesitzer eingerichtet.
Die Möglichkeit, bezahlbare Miet-Wohnungen neu zu bauen, wird geprüft. Der Bau von Luxuswohnungen und Hotels wird im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg untersagt.
Alle Wohn- oder Gewerbeflächen, die seit mindestens 12 Monaten leerstehen, können von der Bevölkerung ohne Androhung von Strafen in öffentlichen Besitz genommen und einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
Der Einsatz von Polizei-Hundertschaften („Prügel-Bullen“) gegen Mieter_innen, die sich gegen die Zumutungen der Hausbesitzer_innen zur Wehr setzen, wird untersagt.
Bemühungen von Bewohner_innen, die von ihnen bewohnten Häuser in Zukunft selbst zu verwalten und damit dem Zugriff der profithungrigen Immobilienkonzerne und Hausbesitzer_innen zu entziehen, werden unterstützt.
Ernsthafte Schritte werden unternommen, um das Privat-Eigentum an Wohnhäusern und eine hiermit verbundene Profiterzielung insgesamt in Friedrichshain-Kreuzberg abzuschaffen.
Zur Begründungen der Forderungen siehe Rückseite. Billige Mieten für die Bewohner_innen statt hoher Profite für Eigentümer_innen!
Bei einigen Forderungen könnte es sich ggf. um eine Aufforderung an das zuständige Bezirksamt halten, sich im Sinne der Forderung einzusetzen.
Sollten eine oder mehrere der Forderungen rechtlich unzulässig sein, bleibt die Zulässigkeit der verbleibenden Forderungen davon unberührt.
Vertrauenspersonen für das Bürger_innen-Begehren im Sinne des § 45:...
Tabelle mit:
Name / Vorname / Geburtsdatum / Strasse und Nummer / Postleitzahl/ Unterschrift
Die Folgen für die Mieter_innen sind die Versuche der Eigentümer, Hindernisse bei der Renditeerzielung zu beseitigen. So sind Eigenbedarfskündigungen auch ein Mittel der Vertreibung besonders von Bestandsmietern, die seit Jahren in dem Mietverhältnis stehen. Hierzu werden alle nahen Verwandten der Eigentümer herangezogen, um – natürlich bei den guten Wohnungen im Immobilienbesitz – neue Miet- und Eigentumsverhältnisse zu erzwingen. Eine andere Variante ist aber auch die bloße Verkündigung von Modernisierungen mit zu erwartenden enormen Mietsteigerungen. Hier im Graefekiez gibt es hiervor ein Hindernis im Milieuschutz, so dass die Eigentümer der Häuser vielfach nur etwas vortäuschen, was aufgeklärte Mieter_innen leicht durchschauen und als bloße Luftschlösser erkennen. Ist denn die Verwertungskette abgeschlossen, wird das Haus veräußert bzw. in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Nicht immer wohnt in den Eigentumswohnungen der Besitzer, oft ist der Eigentümer am Ende der Verwertungskette und versucht nun sein teuer erworbenes Eigentum mit Mietsteigerungen zu vermieten. Bei Häusern, in denen diese Umwandlung schon geschehen ist, zerfällt für Mieter_innen oft der Bezug zum Haus durch häufige Neuvermietung, also Wechsel von Mietverhältnissen und der soziale Zusammenhalt zerbricht. So werden in diesen Häusern die Wohnungen von den einzelnen Eigentümern vergeben. Ein Neumieter hat es also hier nicht mit einer oft bestehenden einzigen Hausverwaltung zu tun, sondern mit den jeweiligen Eigentümern der Wohnungen im Haus.